Der Aufbau der Genossenschaft ergibt sich aus dem Genossenschaftsgesetz und der jeweils gültigen Satzung. Ihre GWG Hagen ist folgendermaßen aufgebaut (eine detaillierte Darstellung findet sich in der Satzung):
Die Geschäfte führt der Vorstand. Er besteht aus zwei Personen, die Mitglied der Genossenschaft sein müssen. Sie werden vom Aufsichtsrat für fünf Jahre bestellt. Dem Aufsichtsrat kommt die wichtige Aufgabe der Überwachung der Geschäftsführung zu. Der Aufsichtrat besteht aus Mitgliedern der Genossenschaft, die von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt werden. Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50 Mitgliedern, die von den Mitgliedern der Genossenschaft für eine Zeit von vier Jahre gewählt werden.
Klingt kompliziert, aber man sieht dass die Mitglieder bis in den Aufsichtsrat und Vorstand aktiv beteiligt sind und damit letztendlich die Geschicke der Genossenschaft bestimmen!